AGB
A) AGB für Hotels in Italien
1. Hotelvertretung:
Die Hotelvertretung vermittelt Hotelbuchungen.
Durch Abschluss der Buchung kommt ein Mietvertrag mit dem Hotel zustande.
Die Hotelbeschreibung beruht auf den Angaben des Hoteliers.
Die Hotelvertretung übernimmt keine Gewähr dafür. Wir besuchen jedes Jahr alle Hotels, können aber für Veränderungen keine Haftung
übernehmen.
2. Haftung:
Die Hotelvertretung haftet für eine sorgfältige Bearbeitung des Vermittlungsauftrages. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Die Hotelvertretung kann
auch nicht bei der Durchsetzung von Ansprüchen behilflich sein. Eine Überwachung des Hotels ist der Hotelvertretung nicht möglich.
3. Nebenabreden:
Sonderwünsche sind nur vereinbart, wenn sie in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind. Alle Nebenabreden über den Katalog hinaus bedürfen der Schriftform.
Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Gäste handelt der Anmeldende in Vollmacht der anderen Gäste. Er haftet für den Gesamtumfang der Anmeldung.
4. Anzahlung:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Hotels eine Anzahlung verlangen. Diese Anzahlung wird Ihnen von
der Hotelrechnung in voller Höhe in Abzug gebracht. Nach Eingang des Betrages erhalten Sie einen Voucher (=
Anzahlungsgutschein), den Sie bei Begleichung der Rechnung in dem jeweiligen Hotel vorlegen müssen. Die Anzahlung wird nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
5. Sonstiges:
Rücktrittspauschale (Stornierung) Ferienhotels
Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise gelten die internationalen Hotelbestimmungen.
Alle Voll- und Halbpensionspreise gelten ab Minimum 3 Tage Aufenthalt im Hotel. Bei Stornierung bis 60 Tage vor Reiseantritt wird eine Bearbeitungsgebühr fällig. Ausgenommen sind
Gruppenreisen.
bis 45 Tage vor
Anreise
20 %
bei Stornierung ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35 %
bei Stornierung ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 %
bei Stornierung ab 14. bis 9. Tag vor Reisebeginn 60 %
bei Stornierung ab 9. bis 5. Tag vor Reisebeginn 80 %
bei Stornierung bis 4. bis 2. Tag vor Reisebeginn 90 %
no show wird der Reisepreises in Rechnung gestellt.
Kulanzanträge an die Hotels können bei außerordentlichen Stornierungen gesteltt werden.